imkerverein waren (müritz) e.v.

Dokumente & links

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tierseucheninformationssystem

Zur aktuellen Abfrage aller offiziell gemeldeten Fälle von Tierseuchen in Deutschland. Herausgeber: Friedrich - Loeffler - Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

ANZEIGE EINER TIERHALTUNG

Jeder Imker, welcher Bienen hält, muss diese bei der Tierseuchenkasse melden. Unabhängig davon, ob er in einem Verein organisiert ist oder nicht.

honigbuch und andere

Zum Nachweis des im Verkauf befindlichen Honigs ist vom Imker die Produktion zu dokumentieren. Das Führen eines Honigbuches ist dafür hilfreich. Eine Vorlage und weitere wichitge Merkblätter, Richtlinien und Broschüren stellt der D.I.B. Deutscher Imkerbund als Download zur Verfügung.

Dokumentationspflicht Arzneimittel - Bestandsbuch

Im Zuge der Neuordnung des Gemeinschaftsrechts ist am 28.1.2022 die neue EU-Verordnung EU TAM VO 2019/6 europaweit in Kraft getreten. Die EU-Verordnung schreibt Imkernden die Buchführung über die von ihnen verwendeten Arzneimittel explizit vor. Der Deutsche Imkerbund e.V. empfiehlt, alle Arzneimittelgaben in ein Bestandsbuch aufzunehmen. Wichtig ist, dass diese Dokumentation fünf Jahre aufzubewahren ist.

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